Heute habe ich Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. In dem Bescheid heisst es, das mir die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt werden.
Komische Ausdrucksweise. Soll wohl bedeuten, dass mein Anliegen nicht generell abgelehnt aber auch nicht uneingeschränkt bewilligt wird.
Die Entscheidung wird nach einem Beratungsgespräch mit der im Schreiben genannten Sachbearbeiterin vom Reha-Fachberatungsdienst getroffen, die sich mit mir zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen wird. Weiter heisst es, dass ich für das erste Gespräch die Nachweise über meinen schulischen und beruflichen Werdegang bereithalten soll.
Einen aktuellen Lebenslauf mit Unterlagen werde ich gleich vorbereiten und bin eigentlich froh darüber, dass es endlich weiter geht. Gleichzeitig macht sich jedoch auch ein mulmiges Gefühl breit. Mit einem Grad der Behinderung von derzeit 30 % bin ich verpflichtet, dies bei meinem künftigen Arbeitgeber anzugeben. Gegebenenfalls kann ein Arbeitgeber ja auch Zuschüsse erhalten, wenn er mich einstellt und für mich müssen im gegenzug einige Dinge berücksichtigt werden.
Aber all das setzt zwingend einen offenen Umgang mit dem Thema Krankheit voraus. Vor der Frage, wie offen das sein muss, fürchte ich mich ein wenig. Bei meinen letzten Arbeitsstellen wurden psychisch Kranke gern als ‘Bekloppte’ betitelt. Da hätte ich mich ungern geoutet. Andererseits versuche ich so offen wie möglich und nötig mit meiner Erkrankung umzugehen und entscheide fallweise, wer wieviel von mir wissen muss und darf.
Dass ich diese Entscheidungsfreiheit in Punkto Arbeit aufgeben muss, macht mir etwas Angst.